Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Jeder, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.

Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist.

Die Beantragung kann über dieses Internetangebot durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe.

Die Ausgabe des Sachkundenachweises ist gebührenpflichtig nach den jeweils gültigen Regelungen bei den zuständigen Behörden.